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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARcomm GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARcomm GmbH
1.Geltung
Nachstehende Vertrags-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, die wir in Auftrag nehmen und gelten durch Erteilung des Auftrags in vollem Umfang als vom Auftraggeber anerkannt. Eigene Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann verbindlich, wenn Sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Besteller, die in fremden Auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in Vertragshaftung bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.
Wir setzen voraus, dass der Auftraggeber über die Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das uns übergebene Material verfügt. Werden die Rechte Dritter verletzt, haftet der Auftraggeber hierfür allein. Er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie alle bei uns anfallenden notwendigen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
2 Angebot und Auftragsbestätigung
Alle Angebote, auch Preislisten und Kostenvoranschläge, gelten als freibleibend. Angebotsabbildungen, Prospekte, Zeichnungen, Maß- , Gewichts- und Leistungsangaben sind unverbindlich und müssen von uns bestätigt werden, wenn sie vom Käufer als verbindlich gewünscht werden.
Die Auftragserteilung muss schriftlich bei uns eingehen. Für mündlich gemachte Angaben übernehmen wir keine Gewähr für deren Einhaltung. Aufträge werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung wirksam.
Die Rücksendung der Auftragsunterlagen erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und, wenn nicht anders vereinbart, mit gewöhnlicher Post.
3. Liefertermine / Lieferumfang
Zugesicherte oder vom Besteller gewünschte Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch nicht verbindlich, es sein denn, dass diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Nachträgliche Auftragsänderungen erfordern gleichzeitig eine neue schriftliche Vereinbarung der Lieferfristen und -termine. Höhere Gewalt, Streiks, Aussperrung, unverschuldetes Unvermögen, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Rücktritt von der Bestellung und Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich schriftlich auf ein höheres Schadensrisiko hingewiesen. Bei Abholung und Anlieferung erfolgt keine Prüfung der Empfangsberechtigung.
4. Versand und Verpackung
Sendungen werden von uns sorgfältig verpackt. Bei normaler Behandlung durch den Transportträger ist eine Beschädigung ausgeschlossen. Der Versand der Ware und der Auftragsunterlagen erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers und zwar mit Verlassen der Sendung bei uns oder dem Lieferwerk. Dies gilt auch, wenn die Versendung durch unsere Mitarbeiter bzw. Drittkuriere erfolgt oder wenn wir die Aufstellung und Montage am Bestimmungsort übernommen haben. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern. Alle Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Montage und Vorort-Leistungen
Die Aufstellung, Verklebung vor Ort, genaue Einstellung sowie Unterweisung durch unsere Monteure erfolgt nur auf Wunsch des Auftraggebers. Am Aufstellungs- oder Verklebeort ist Montagefreiheit bzw. Verklebefreiheit entsprechend der von uns mitgeteilten Bedingungen zu gewährleisten. Elektrische Anschlüsse, bauliche Veränderungen sowie sonstige Maßnahmen, die mit der Aufstellung oder Verklebung in Verbindung stehen, hat - soweit nicht anders vereinbart - der Auftraggeber zu schaffen.
6. Abnahmeverzug
Im Falle des Abnahmeverzugs brauchen wir nur 7 Tage Nachfrist für die Wahrung der Rechte zu stellen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle genannten Preise sind Nettopreise und in Euro ausgewiesen, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden gesondert berechnet. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Bei neuen Kunden entscheiden wir über die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse und Lieferung nach Zahlungseingang. Verspätete Anzahlungen oder Vorkassezahlungen können den Liefertermin beeinträchtigen. Schadensersatzansprüche aufgrund dieser Verzögerungen weisen wir zurück.
Wir behalten uns die Ablehnung von Wechseln ausdrücklich vor. Bei Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung. Etwaige Spesen und Diskonten sind zu ersetzen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso und Protestaktionen werden nicht übernommen.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den konkreten Verzugsschaden oder Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Von uns eingeräumte Rabatte entfallen bei Zahlungsverzug.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch bei Weitergabe an Dritte und wird von Absprachen zwischen dem Besteller und seinem evtl. Auftraggeber nicht berührt. Während des Verzugs sind wir berechtigt, Lieferungen aus anderen Verträgen zurückzuhalten. Wenn der Auftraggeber die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren verkauft, gelten die daraus entstandenen Kaufpreisforderungen als an uns abgetreten.
8.Gewährleistung
Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt, nach neusten Erkenntnissen und nach unserem Dafürhalten mit der besten Ausführungsmethode und den besten für die Zielsetzung des Auftrags geeigneten Materialien gefertigt.
Wünsche bezüglich Farbwiedergabe werden weitmöglichst berücksichtigt. Ohne Muster gilt unsere Auffassung als richtig. Bei Druckaufträgen können sich geringfügige Farbabweichungen durch die jeweilige Technik oder das jeweilige Material ergeben. Sie sind im zumutbaren Rahmen zu akzeptieren und berechtigen nicht zur Reklamation. Bei Nachbestellungen gibt es keine Gewähr für exakte farbliche Übereinstimmung mit vorausgegangenen Lieferungen. Das Gleiche gilt auch für den Vergleich zwischen Muster und Auflage. Die bei den Ausdrucken verwendeten Farbstoffe können sich mit der Zeit und unter dem Einfluss von Licht, Wärme, Feuchtigkeit und Chemikalien verändern. Derartige Veränderungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Bei Drucken auf Naturpapieren und Geweben sind geringfügige herstellungsbedingte Schwankungen der Materialbeschaffenheit und Oberflächenstruktur unvermeidbar und können nicht beanstandet werden. Produktionsbedingte Flusen- oder Luftblaseneinschlüsse bei Laminierungen bzw. Kaschierungen sowie Maßabweichungen bis zu 1% berechtigen nicht zur Reklamation.
Die Ansprüche aus mangelnder Lieferung oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften verjähren nach 6 Monaten, sofern die Garantiefristen unserer Vorlieferanten nicht anders lauten. Bei Produkten, die wir von Zulieferern erwerben, beschränkt sich unsere Haftung auf die Haftung des Vorlieferanten uns gegenüber. Für Materialmängel haften wir nur, wenn wir sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätten erkennen müssen.
Ist der Kunde eingetragener Kaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftliche Anzeige zu machen. §377 HGB gilt uneingeschränkt. In allen anderen Fällen ist bei offen zu Tage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig. Reklamationen oder Mängelrügen können nur bei Rückgabe sämtlicher Unterlagen und unserer Lieferung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden. Bei berechtigter Reklamation wird kostenloser Ersatz oder Nachbesserung in angemessener Frist gewährleistet. Schadensersatz oder Rücktritt bleiben ausgeschlossen. Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere auf Wandlung, Minderung, Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Reklamationen beinträchtigen nicht die vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Die beliebige Verwendung beanstandeter Ware steht uns zu. Mängel an einem Teil der Lieferung berechtigen den Auftraggeber nicht, die gesamte Lieferung zu beanstanden.
Nach Erteilung der Druckfreigabe sind wir für Druckfehler, die vom Auftraggeber in der Korrektur übersehen wurden, nicht haftbar. Von uns ohne Berechnung gegebene Auskünfte und Ratschläge sind stets ohne unser Obligo. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber oder durch
Dritte entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung.
Bei individueller Auftragsfertigung erstellen wir dem Auftraggeber auf Wunsch oder auf Empfehlung unsererseits zu Kosten des Auftraggebers ein Muster in verkleinerter Größe oder Originalgröße und mit Originalmaterial. Dieses Muster wird dem Auftraggeber zur Begutachtung und Prüfung der Materialeigenschaften und des Druckbildes zugestellt. Nach Freigabe dieses Musters durch den Auftraggeber haften wir nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn diese durch den Auftraggeber in der Freigabephase hätten festgestellt werden können. Wir haften auch nicht für übliche Materialeigenschaften oder Materialeigenschaften, auf die wir ausdrücklich hingewiesen haben, wenn das Material ausdrücklich gewünscht oder dessen Einsatz durch die Freigabe des Musters bestätigt wurde. Eine Prüfung des individuell gefertigten Produktes oder seines Materials bezüglich des vorgesehenen Einsatzes nehmen wir nur vor, wenn dies schriftlich gefordert und in unserer Auftragsbestätigung schriftlich ausgewiesen wurde sowie uns der Einsatzzweck und die Einsatzbedingungen detailliert schriftlich vor der Fertigung des Musters vorliegen.
9.Teilnichtigkeit
Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Vereinbarungen wirksam.
10. Mündliche Nebenabreden
Mündliche Nebenabreden werden nur wirksam, soweit sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Das gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung. Von diesen Bedingungen abweichende Kulanzlösungen begründen keineswegs ein Gewohnheitsrecht.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Auftraggeber eingetragener Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, unser Geschäftssitz. Unser Geschäftssitz ist auch Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder nach Erteilung des Auftrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Stand: August 2008
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